Bierschutzgebiet, das

Betonung:
Bi̲e̲rschutzgebiet
Lautschrift:
[biːɐ̯ʃuʦɡəˈbiːt]

  1. Ein abgesichertes Areal zur Aufbewahrung von Brauereierzeugnissen.
  2. Der auf den Bierschutz begrenzte Fachbereich.
  3. salopp, scherzhaft: Der (geräumige) Bauch eines meist männlichen Biertrinkers.

urspr: Tierschutzgebiet