Bierschutzgebiet
Bierschutzgebiet, das
Betonung:
Bi̲e̲rschutzgebiet
Lautschrift:
[biːɐ̯ʃuʦɡəˈbiːt]
- Ein abgesichertes Areal zur Aufbewahrung von Brauereierzeugnissen.
- Der auf den Bierschutz begrenzte Fachbereich.
- salopp, scherzhaft: Der (geräumige) Bauch eines meist männlichen Biertrinkers.
urspr: Tierschutzgebiet